Bestellung als externer Brandschutzbeauftragter
Damit, im vorbeugenden Brandschutz, wie auch im Brandfall, Ihr Unternehmen, im Raum Lübeck und Schleswig-Holstein, den bestmöglichen Schutz erfahren kann, bedarf es regelmäßiger Kontrollen und Übungen.
Unsere externen Brandschutzbeauftragten aus Schleswig-Holstein übernehmen für Sie die regelmäßige Betreuung und Beratung gemäß Landesbaurecht, Normen, Richtlinien und Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, VdS Schadenverhütung und Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes.
Tätig sind wir im Industriebereich, Handel, Verwaltungsbereich, bei Versammlunsgstätten, Hotel´s, Kitas, Schulen ....
Durch unsere erfahrenen und umfangreich geschulten externen Brandschutzbeauftragten, können Sie sich auf professionelle Unterstützung verlassen, Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für
alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in
allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen
Notfallmanagement insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben.
Unsere Leistungen der Brandschutzbeauftragten in Schleswig-Holstein sind:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und der Schleswig-Holsteinischen Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall).
- Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz.
Herr Jörn Schmidt
Werner-Kock-Straße 1
23554 Lübeck